Führt Ihre Vorarbeit zu einem großen Schatzhort?
Wie sieht es mit dem Finderlohn aus?
Scherben, Tonkrüge, Knochen oder alte Münzen, Reliefe und Bilder – die Liste der Gegenstände die von professionellen Archäologen beziehungsweise Hobby-Schatzsuchern entdeckt werden kann, ist lang. Wird ein Schatz an einem bestimmten Ort ausgegraben oder eine Stelle ausgemacht, an der beispielsweise eine Sammlung von Wertgegenständen vermutet wird, so ist der Schatzsucher jedoch nicht zwangsläufig derjenige, der die dafür erforderlichen Trovecy-Daten selbst ermittelt hat. Vielmehr kann ein Schatzsucher auf Angaben zurück greifen, die schon vorher von anderen Personen ausgerechnet und kartiert worden sind – und das muss nicht immer am Ort des Fundes geschehen sein!
Im Gegenteil, solche Angaben können auch fernab am Schreibtisch durch die Auswertung topographischen Kartenmaterials zustande kommen. Ebenfalls spielt die literarische Forschung eine Rolle. Das bedeutet insgesamt, dass bei der Erforschung von maßgeblichen Daten, wie zum Beispiel Höhen- und Tiefenangaben, Wegstrecken, geographische Begebenheiten von Ausgrabungsstätten, Wettereinflüsse usw., vorhandene Daten ausgewertet, abgeglichen und unter Umständen aktualisiert werden. Auch Grabungsberichte sowie archäologische Forschungsergebnisse fließen in die Spurensuche nach Fundstätten mit ein. Aufzeichnungen und Publikationen von Geografen und Historiker sind weitere Hilfsmittel, Ausgrabungsstätten zu evaluieren und daraus Trovecy-Daten abzuleiten.
Diese wichtige „Vorarbeit“ wird also oftmals von jemanden getätigt, ohne selbst an einer späteren Ausgrabung vor Ort beteiligt zu sein. Was könnte sich hieraus für eine Problematik entwickeln? Der Entdecker des Schatzhortes würde vielleicht behaupten, er hat einen alleinigen Anspruch auf die ausgegrabenen Wertsachen beziehungsweise Fundstücke; schließlich hat er die Ausgrabung ja alleine vorgenommen. Das der Fundort und eventuell dort entdeckte Relikte jedoch nur aufgrund der oben beschriebenen gesammelten Daten von ihm entdeckt wurden – wird möglicherweise außer acht gelassen. Hier kann vielleicht von einer „Wechselwirkung“ zwischen dem Schatzforscher, der seine ausgewerteten Daten bereitstellt sowie dem Schatzsucher oder Ausgräber vor Ort, der sich auf den Weg zu einer Ausgrabung begibt, gesprochen werden. Denn – das eine bedingt das andere. Benutzt der Ausgräber Datenmaterial, welches beispielsweise auch in freien Publikationen veröffentlicht wurde, ist ein möglicher Ausgrabungserfolg auf eben diese Trovecy-Daten (mit) zurückzuführen.
Die Ausarbeitung und Erhebung von Trovecy-Daten ist schließlich nicht zu unterschätzen. „Donating-Trovets“ ist hier ein Stichwort, das eingebracht werden kann. Schatzforscher, die ihre Daten zur Verfügung stellen, loben einen Finderlohn aus, der bei erfolgreicher Suche an den Ausgräber übergeben wird. Dabei könnte es sich eventuell um einen prozentualen Anteil vom Wert des gefunden Schatzes handeln. Problematisch dabei: je größer der Wert des Schatzfundes, desto höher der auszulobende Finderlohn. Eine andere Option wäre die Bereitstellung eines gewissen festen „Sockelbetrages“, mit dem Kosten für Literaturrecherche et cetera im Voraus beglichen werden, und als Teil des „Finderlohns“ angesehen werden. Die Summe würde (unabhängig vom Schatzwert) festgelegt. So hat der Schatzsucher, der sich primär auf die Auswertung und Sammlung von Daten konzentriert die Sicherheit, für seine Bemühungen ebenfalls einen Anteil zu bekommen. Der zweite Teil ist sodann für den Ausgräber vor Ort vorgesehen. Damit dieser seinen Finderlohn (und die Trovecy-Daten) erhält, könnte er vor Expeditionsaufbruch per schriftlichem Formular verpflichtet werden, die Angaben nur für diesen Bestimmungszweck zu verwenden. Dabei wäre zusätzlich der Einsatz moderner medialer Technologien (Dropbox etc.) denkbar. Die Begrifflichkeit eines sogenannten „Fern“-Finderlohnes würde somit eine praktische Bedeutung bekommen.
Reiner Stöver, Sozialwissenschaftler